Ehemalige Fahrschüler
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Fahrausbildung der Fahrschule Moller
Folgende 5 Schritte sind zu machen um ein stolzer Besitzer eines Führerscheins zu werden
Führerscheinklassen
Zu Beginn entscheiden Sie sich für eine Führerscheinklasse (FEKl). Dabei hilft Ihnen die kurze Tabelle unten.
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Pkw-Klassen B, B96, BE
Kraftwagen bis 3,5 t zG Mitführen von Anhängern
Was wird bei der Verwaltung benötigt?
Mindestalter 18 Jahren, oder begleitetes Fahren mit 17 Jahren kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nötig Eingeschlossene Klassen: AM und L Ausbildung in Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B: Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.
Was wird bei der Verwaltung benötigt?
Mindestalter 18 Jahren, oder begleitetes Fahren mit 17 Jahren kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nötig Ausbildung in Theorie und Praxis Prüfung: keine
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Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis zu 3500 kg zG.
Was wird bei der Verwaltung benötigt?
Mindestalter 18 Jahren, oder begleitetes Fahren mit 17 Jahren Vorbesitz: Klasse B Eingeschlossene Klassen: keine Ausbildung: Praxis Prüfung: Praktische Prüfung
Motorrad-Klassen Mofa, AM, A1, A2, A |
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Mofa ist keine Fahrerlaubnisklasse, sondern man bekommt nur eine Prüfbescheinigung. Mofa
Benötigt wird ein Passbild für die Theorieprüfung
Mindestalter: 15 Jahre Vorbesitz: keine Eingeschlossen Klassen: keine Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung
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Zweirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick) / Dreirädrige Kleinkrafträder / Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
max. 45 km/h;
Dreirädrige Kleinfrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
Was wird bei der Verwaltung benötigt?
Mindestalter: 16 Jahre Vorbesitz: keine Eingeschlossen Klassen: keine Ausbildung in Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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Leichtkrafträder bis 125 cm³ Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³; Motorleistung max 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einen Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bbH von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Was wird bei der Verwaltung benötigt?
Mindestalter: 16 Jahre Vorbesitz: keine Eingeschlossen Klassen: AM Ausbildung in Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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Krafträder bis 35 kW Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Was wird bei der Verwaltung benötigt?
Mindestalter: 18 Jahre Vorbesitz: keine Eingeschlossen Klassen: AM und A1 Ausbildung in Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mind. 2 Jahren nur prakt. Prüfung
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KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
Was wird bei der Verwaltung benötigt?
Mindestalter zu Krafträder 24 Jahre (Direkteinstieg) bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 zu Dreirädrige Kraftfahrzeuge 21 Jahre
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Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
Was wird bei der Verwaltung benötigt?
Mindestalter: 16 Jahre Vorbesitz: keine Eingeschlossen Klassen: keine Ausbildung: Theorie Prüfung: Theorieprüfung
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Fahrschule
So, jetzt wissen Sie schon einmal, welche Führerscheinklasse für Sie in Frage kommt.
Auf unseren Seiten bieten wir Ihnen schon eine Menge Informationen zur Fahrschule, zu Ausbildern, Ausbildung, Prüfung etc., aber wir bieten Ihnen noch wesentlich mehr:
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individuelle Beratung in der Fahrschule
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die Möglichkeit, Probeunterricht zu hören (kostenlos, unverbindlich)
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die Möglichkeit, eine Fahrstunde zu begleiten (kostenlos, unverbindlich)
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die Möglichkeit, uns jederzeit erreichen zu können: eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! genügt schon...
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Online Anmeldung
Was auch immer Ihr Problem ist: Wir lassen Sie nicht im Regen stehen!
Dafür steht unser Service von der Anmeldung bis zur Prüfung und mehr...
Führerscheinantrag
Um einen Führerschein erwerben zu können, muss dem Strassenverkehramt (StVA) ein Führerscheinantrag vorliegen, dabei unterstützen wir Sie. So hat man den Rücken frei und kann sich voll auf die Ausbildung konzentrieren.
Service von der Anmeldung bis zur Prüfung und mehr...
Für diesen Antrag müssen Sie jedoch ein paar Unterlagen selbst besorgen:
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Sehtestbescheinigung nicht älter als 2 Jahre (beim Optiker oder Augenarzt)
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eine Bescheinigung „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (Erste Hilfe)
- ein biometrisches Lichtbild
- Die Gebühren betragen für einen Erstantrag der Fahrerlaubnisklassen:
- A1, A2, A, B, BE 43,40 EUR- AM, L, T 42,60 EUR
- Ihren Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) zur Vorlage beim Amt
Sie können diese Unterlagen parallel zur Fahrschulausbildung oder vorher besorgen, jedoch bedenken Sie bitte:
Das StraßenVerkehrsAmt (StVA) benötigt i.d.R. 4-6 Wochen für die Bearbeitung Ihres Antrages, vorher ist keine Anmeldung zur Prüfung möglich...
Also: Nicht zu lange bummeln und die Unterlagen zügig besorgen!
Theorieunterricht
So, jetzt haben wir aber genug Zeit und Aufwand in den Papierkram investiert. Beginnen wir mit der Ausbildung, die sich in zwei Teile gliedert:
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Theorieunterricht und -prüfung
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fahrpraktischer Unterricht und Fahrprüfung
In der Theorie vermitteln wir Ihnen Kenntnisse zu Straßenverkehrsordnung, Verhalten in schwierigen Situationen, Umweltschutz und anderen Aspekten. Die Unterrichte werden fortlaufend gegeben, so dass Sie jederzeit während der Unterrichtsserie einsteigen können und auch verpasste Unterrichte noch nachholen können. Wann welches Thema „dran“ ist, wann Zusatzunterrichte gegeben werden und die Unterrichtszeiten erfahren Sie in unserer Fahrschule.
Dazu müssen Sie „Grundstoff-Unterrichte“ und „klassenspezifische Zusatzstoff-Unterrichte“ besuchen. Wie oft Sie mindestens an der Theorie teilnehmen müssen, entnehmen Sie bitte der Tabelle. Ein Hinweis noch: Sie können selbstverständlich so oft kommen, wie Sie es bis zur Theorieprüfung wünschen, oder für erforderlich halten - es kostet nicht mehr!
Für die einzelnen Klassen ist der zeitliche Mindestumfang des Unterrichts festgelegt:
Mindestumfang des Theorieunterrichts Anzahl der Doppelstunden (jeweils à 90 Minuten) Rechtsstand: 19.01.2013 |
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Beantragte Klasse |
Grundstoff |
Zusatzstoff |
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bei Ersterteilung | bei Erweiterung | ||
12 Doppelstunden à 90. Min. |
6 Doppelstunden à 90. Min. |
2 Doppelstunden à 90. Min. |
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12 Doppelstunden à 90. Min. |
6 Doppelstunden à 90. Min. |
4 Doppelstunden à 90. Min. |
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A2 1) |
12 Doppelstunden à 90. Min. |
6 Doppelstunden à 90. Min. |
4 Doppelstunden à 90. Min. |
A 1) |
12 Doppelstunden à 90. Min. |
6 Doppelstunden à 90. Min. |
4 Doppelstunden à 90. Min. |
12 Doppelstunden à 90. Min. |
6 Doppelstunden à 90. Min. |
2 Doppelstunden à 90. Min. |
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2,5 Stunden à 60 Min. (= 150 Min.) |
2,5 Stunden à 60 Min. (= 150 Min.) |
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1) Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.
Fragebogen-Workshops und Prüfung
Über den Unterricht hinaus können Sie bei uns Fragebögen üben, die von uns korrigiert werden. Sie haben dann die Möglichkeit, uns zu schwer verständlichen Inhalten Fragen stellen zu können - wir wissen die Antwort!
Service von der Anmeldung bis zur Prüfung und mehr ...
Zur Prüfung können wir Sie anmelden, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind:
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alle Unterrichte besucht wurden
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Ihre Papiere liegen als Prüfauftrag vor
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Ihre Lernleistung lässt ein Bestehen der Prüfung erwarten
Die Anmeldung zur Prüfung übernimmt selbstverständlich Ihre Fahrschule.
Ein Wort noch zur Prüfung:
Oft sind Fahrschüler unter Prüfungsbedingungen nervös oder aufgeregt.
Wir kennen dieses Problem gut und können Ihnen dazu verschiedene, individuelle Tipps geben.
Die fahrpraktische Ausbildung
Wie in der Theorie gibt es auch hier Mindest-Ausbildungsgrenzen. Ein Blick auf die Tabelle zeigt Ihnen, wie viele Fahrstunden á 45 Minuten pro Klasse gesetzlich vorgeschrieben sind:
Sonderfahrten
Rechtsstand: 19.01.2013 |
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Beantragte Klasse |
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten |
Praktische Prüfung Prüfungsdauer und |
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Über- |
Auto- |
Dunkel- |
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entfällt |
entfällt |
entfällt |
45 Minuten, |
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5 |
4 |
3 |
45 Minuten, |
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A2 2) |
5 |
4 |
3 |
603) Minuten, |
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A 2) |
5 |
4 |
3 |
604) Minuten, |
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5 |
4 |
3 |
45 Minuten, |
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3 |
1 |
1 |
1) igO = innerorts, agO = außerorts, AB = möglichst auch Autobahn
2) Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: 3 Fahrstunden Überland / 2 Fahrstunden Autobahn / 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
3) Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 40 Minuten
4) Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten
Wichtig
Vor der Prüfung muss der Prüfer sich von der Identität des Bewerbers überzeugen. Außerdem muss ihm die gesetzlich vorgeschriebene, vom Fahrschüler und Fahrschulinhaber unterschriebene, Ausbildungsbescheinigung übergeben werden, in der die Durchführung der Grundausbildung und der Sonderfahrten nachgewiesen wird. Ohne gültige Ausweisdokumente und diese Bescheinigung findet keine Prüfung statt.